Balkone sind bauliche Anlagen, die sich im Außenbereich eines Hauses befinden. Sie sind ganzjährig jeder Witterung ausgesetzt. Deshalb unterliegen sie einem natürlichen Verschleiß, der einer regelmäßigen Kontrolle bedarf. Vorrangig Risse im Fußbodenaufbau führen dazu, dass Regen oder schmelzender Schnee in die darunter liegenden Schichten eindringt. Während der nächsten Frostphase treibt das entstandene Eis den Belag zusätzlich auseinander und das eingedrungene Wasser führt zur Korrosion an den Armierungen und der tragenden Konstruktion des Balkones.
Wenn ein solcher rissiger Belag nicht unverzüglich neu aufgebaut und abgedichtet wird, entstehen irreparable Beschädigungen am Tragwerk des Balkones. Dann hilft nur noch eine Balkonsanierung mit einer grundhaften Erneuerung.
Balkonsanierung – Wer muss bei vermietetem Wohnraum bezahlen?
Ein Balkon ist ein tragendes Bauwerk, dessen Statik vor dem Bau berechnet wurde und nur im Zuge einer Neuberechnung verändert werden darf. Für den ordnungsgemäßen Zustand des Balkones ist der Eigentümer verantwortlich.
Sind Beschädigungen an einem Balkon eingetreten, darf der Mieter nicht
eigenständig handeln. Er ist verpflichtet, seinen Vermieter vor eventuellen Arbeiten zu informieren und er spricht mit ihm das Bauvorhaben ab.
Erweist sich ein Balkon als sanierungsbedürftig, muss der Eigentümer grundsätzlich die Kosten tragen. Spätestens, wenn das Tragwerk nicht mehr belastbar ist, entstehen jedoch erhebliche Kosten, die das Budget des Eigentümers schnell übersteigen können. In diesem Fall steht er in der Sicherungspflicht und er muss diesen Balkon durch sicheren Verschluss sperren (lassen). Damit verschlechtert sich jedoch die Mietsache und es beginnt ein wirtschaftlich ruinöser Kreislauf aus Mietminderung, Aufforderung zur Wiederherstellung der Nutzbarkeit und Wohnungsleerstand.
Deshalb können wenig solvente Vermieter eine vertraglich festgehaltene Vereinbarung mit ihrem Mieter treffen. Sie kann beispielsweise die Kostenübernahme durch den Mieter mit gleichzeitiger Verringerung des Mietzinses bis zur vollständigen Rückzahlung beinhalten. Der Mieter gewährt also seinem Vermieter indirekt einen Kredit.
Dennoch verbleibt der Eigentümer auch in diesem Fall zu jeder Zeit in der Verantwortung für die fachgerechte Ausführung der Sanierung.
Wer führt die Balkonsanierung durch?
Am Beginn einer jeden Balkonsanierung sollte die Begutachtung durch einen Bausachverständigen stehen. Er entscheidet über die erforderlichen Maßnahmen und bezieht bei Bedarf einen Baustatiker ein.
Stellt sich heraus, dass die Bodenplatte des Balkones noch tragfähig ist, reicht meist eine Teilsanierung. Ein neuer Korrosionsschutz an den Metallteilen ist erforderlich und der komplette Aufbau des Fußbodens über dieser Bodenplatte wird erneuert. Ein versierter Handwerker als Eigentümer oder Mieter kann diese Arbeiten selbst ausführen. Die isolierende Schicht, Wärmedämmung und der Estrich sind in diesem Fall zu erneuern und abschließend folgt der Deckbelag. Sie besteht aus Fliesen, Steinzeug oder Hartholz. Er übernimmt dabei jedoch die volle Verantwortung über die fachgerechte Ausführung.
Wenn diese Arbeiten nicht in Eigenleistung ausgeführt werden können, sind Baubetriebe oder Fliesenleger die geeigneten Ansprechpartner. Sie sind in der Lage, die erforderlichen Arbeiten auszuführen oder beziehen bei Bedarf z. B. einen Dachdecker in die Aufbringung einer neuen Bitumenschweißbahn ein.
Was tun bei sanierungsbedürftigen Balkonanlagen?
In Mehrfamilienhäusern müssen oftmals komplette Balkonanlagen erneuert werden. Bei einer solchen Sanierung werden bauliche Instandsetzung und Wärmeschutz optimal miteinander verknüpft.
Alte Balkonanlagen sind immer mit dem Außenmauerwerk des Hauses verbunden und bilden seit ihrem Bau eine Kältebrücke. Soll eine komplette Anlage erneuert werden, wird diese zukünftig dem Haus vorgesetzt. Sie ist bauphysikalisch zukünftig von der Gebäudehülle getrennt und verursacht deshalb keine Wärmeverluste.
Auf solche Vorsatz-Balkonanlagen haben sich zertifizierte Stahlbaubetriebe spezialisiert. Sie übernehmen den Komplettabriss und Neuaufbau. Hauseigentümer verbinden diese Bauleistungen oftmals mit einer kompletten Wärmedämmfassade.
Ist eine Balkonsanierung steuerlich absetzbar?
Ein Mieter geht dabei leer aus. Selbst, wenn er in Absprache mit seinem Vermieter (vorerst) die Kosten trägt, gehört der Balkon nicht zu seinem Eigentum. Alle finanziellen Belange, also auch die steuerliche Bewertung, liegen beim Eigentümer.
Für den Eigentümer bestehen verschiedene Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit. Sie reichen von der Handwerkerdienstleistung bei einer Teilsanierung bis hin zur Steuervergünstigung bei Wärmeschutzmaßnahmen.